Für die logopädische Therapie benötigen Sie von Ihrem behandelnden Facharzt (z.B.: Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Neurologe) eine Überweisung zur logopädischen Therapie. In den meisten Fällen (bitte direkt mit dem behandelnden Arzt klären) stellen auch Hausärzte Überweisungen aus.
Auf der Überweisung müssen folgende Informationen vermerkt sein:
Ich bin Vertragslogopädin der ÖGK.
Mit allen anderen Kassen rechne ich nach dem Wahlarztprinzip ab. D.h. die Therapien werden erst von den Patient_innen selbst bezahlt und am Ende einer Behandlungsserie (meist 10 Einheiten) kann die beglichene Rechnung zusammen mit einer Zahlungsbestätigung und der dazugehörigen Überweisung beim Versicherungsträger zur Refundierung eingereicht werden.
Die ÖGK und die BVAEB haben aktuell die chefärztliche Bewilligungspflicht ausgesetzt.
Für Versicherte der SVS (GW und LW) gilt diese allerdings weiterhin!
WICHTIG: Sollte sich während einer laufenden Behandlungsserie Ihr Versicherungsstatus (oder der des Kindes, welches sich bei mir in Behandlung befindet) ändern (Wiedereinstieg nach Karenz o. Ä.) muss mir dies unbedingt bekanntgegeben werden, damit es zu keinen Nachteilen bei der Abrechnung kommt!
Bei Unklarheiten bzgl. des Prozederes einfach nachfragen, ich helfe gerne weiter. :-)
Wenn Sie einen Termin für die logopädische Therapie benötigen, können Sie diesen telefonisch oder per E-Mail bzw. über das Kontaktformular auf der Website vereinbaren.
Sollten Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, so besteht die Möglichkeit, diesen mindestens 24 Stunden vorher unter 0660 69 40 671 kostenlos abzusagen oder (falls möglich) zu verschieben. Bei unentschuldigtem Nicht-Erscheinen bin ich dazu berechtigt, Ihnen die Therapieeinheit privat in Rechnung zu stellen. Diese Ausfallskosten werden von den Krankenkassen nicht erstattet.